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Frühere Fassungen von § 23 UStDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 15 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451 |
aktuell vorher | 30.12.2014 | Artikel 6 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften vom 22.12.2014 BGBl. I S. 2392 |
aktuell vorher | 29.12.2007 | Artikel 9 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150 |
aktuell | vor 29.12.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6197/al107000.htm