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Zitierungen von § 17b UStDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17b UStDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UStDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17a UStDV Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen (vom 23.12.2022)
... Unternehmer ist im Besitz folgender Belege: a) einer Gelangensbestätigung ( § 17b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ), die der Abnehmer dem liefernden Unternehmer spätestens am zehnten Tag des auf die Lieferung ... (2) Belege im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 sind: 1. Beförderungsbelege ( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ) oder Versendungsbelege (§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2); 2. folgende ... 1. Beförderungsbelege (§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5) oder Versendungsbelege ( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 ); 2. folgende sonstige Belege: a) eine Versicherungspolice für die ...
§ 17c UStDV Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen (vom 01.01.2020)
... eindeutig und leicht nachprüfbar nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Belege nach § 17b zu führen, die zusätzlich die in § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Angaben ...
§ 74a UStDV Übergangsvorschriften (vom 18.12.2019)
... Lieferungen kann der Unternehmer den Nachweis der Steuerbefreiung gemäß den §§ 17a bis 17c in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung führen. (4) § 61a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 25.03.2013 BGBl. I S. 602
Artikel 1 11. UStDVÄndV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... (BGBl. I S. 2637) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 17a wird wie folgt gefasst: „§ 17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen ... folgt geändert: 1. § 17a wird wie folgt gefasst: „§ 17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und ... kann der Unternehmer den Nachweis der Steuerbefreiung gemäß den §§ 17a bis 17c in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung führen." ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 15 EMobStFG Weitere Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... „§ 23 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 17a und 17b werden durch folgende Angaben ersetzt: „§ 17a Gelangensvermutung bei ... innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen § 17b Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und ... Unternehmer ist im Besitz folgender Belege: a) einer Gelangensbestätigung ( § 17b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ), die der Abnehmer dem liefernden Unternehmer spätestens am zehnten Tag des auf die Lieferung ... (2) Belege im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 sind: 1. Beförderungsbelege ( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ) oder Versendungsbelege (§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a); 2. folgende ... 1. Beförderungsbelege (§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) oder Versendungsbelege ( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a ); 2. folgende sonstige Belege: a) eine Versicherungspolice für die ... nach Absatz 1 bestehende Vermutung widerlegen." 3. Der bisherige § 17a wird § 17b . 4. Der neue § 17b wird wie folgt geändert: a) Die ... widerlegen." 3. Der bisherige § 17a wird § 17b. 4. Der neue § 17b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 17b Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und ... Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat." 5. Der bisherige § 17b wird § 17c. 6. Im neuen § 17c Satz 2 wird die Angabe „§ 17a" ... 6. Im neuen § 17c Satz 2 wird die Angabe „§ 17a" durch die Angabe „ § 17b " ersetzt. 7. Der bisherige § 17c wird § 17d. 8. § 23 ...
Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
Artikel 1 6. StRVÄndV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... folgt geändert: 1. In § 17a Absatz 2 Nummer 1 wird der Klammerzusatz „( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 )" durch den Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5)" sowie der ... Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)" durch den Klammerzusatz „( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5 )" sowie der Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a)" ... „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5)" sowie der Klammerzusatz „( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a )" durch den Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2)" ... „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a)" durch den Klammerzusatz „( § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 )" ersetzt. 2. § 61 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
Artikel 6 StRAnpV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 17a Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 2 bis 4" durch die Wörter ... nach dem 30. Juni 2016 gestellt werden." 11. In § 8 Absatz 1 Satz 1, § 17a Absatz 1 Satz 1, § 20 Absatz 3, § 24 Absatz 3 Satz 1 und § 73 Absatz 2 Satz 1 ...
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 9 4. StRVÄndV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... 7 wird das Wort „Movement" durch das Wort „Master" ersetzt. 4. In § 17a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „gemeinschaftlichen Versandverfahren" durch das Wort ...
Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 2. StRVÄndV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... b des Gesetzes ist Absatz 4 entsprechend anzuwenden." 3. Die §§ 17, 17a , 17b und 17c werden wie folgt gefasst: „§ 17 Abnehmernachweis bei ... übereinstimmen, der den Gegenstand in das Drittlandsgebiet verbringt. § 17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und ... eindeutig und leicht nachprüfbar nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Belege nach § 17a zu führen, die zusätzlich die in § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Angaben ...
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