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§ 4a - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 4a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen V. v. 21. Oktober 2022 BGBl. I S. 1873 m.W.v. 29. Oktober 2022
Frühere Fassungen von § 4a Weinverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.10.2022 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen vom 21.10.2022 BGBl. I S. 1873 |
aktuell vorher | 20.12.2018 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 14.12.2018 BGBl. I S. 2480 |
aktuell | vor 20.12.2018 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a Weinverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... wird nach der Angabe zu § 4 die folgende Angabe eingefügt: „ § 4a Nachweis der Lage im Anbaugebiet oder im Landweingebiet". b) In der Angabe zu ... die Wörter „und Selection" gestrichen. 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Nachweis der Lage im Anbaugebiet oder im ... 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „ § 4a Nachweis der Lage im Anbaugebiet oder im Landweingebiet (zu § 7c Absatz 2 des ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Artikel 1 12. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a0) Die Angabe zu § 4a wird gestrichen. a) Die Angabe zu § 12 wird gestrichen. b) Die Angabe ... aus entalkoholisiertem Wein, teilweise entalkoholisiertem Wein und Wein". 2. § 4a wird aufgehoben. 3. In § 6 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „0,1" durch ...
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