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§ 13a - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 13a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung V. v. 3. Mai 2021 BGBl. I S. 866 m.W.v. 8. Mai 2021
Frühere Fassungen von § 13a Weinverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.05.2021 | Artikel 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 03.05.2021 BGBl. I S. 866 |
aktuell vorher | 14.10.2011 | Artikel 5 Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 29.09.2011 BGBl. I S. 1996 |
aktuell vorher | 15.02.2008 | Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 30.01.2008 BGBl. I S. 132 |
aktuell | vor 15.02.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13a Weinverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... „ § 6 Erzeugnisse aus Versuchsanbau". b) Die Angabe zu § 13a wird gestrichen. c) Die Angabe zu § 16a wird gestrichen. d) Nach der ... oder einer geschützten geografischen Angabe in Betracht kommen." 3. § 13a wird aufgehoben. 4. § 16a wird aufgehoben. 5. Nach § 20 wird ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 5 2. AromVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Herstellung von aromatisierten weinhaltigen ... folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Herstellung von aromatisierten weinhaltigen Getränken, aromatisierten weinhaltigen Cocktails ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Artikel 6 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... Anlagen 3 bis 5 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" eingefügt. 2. § 13a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe gelten ...
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