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Anlage 12 - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 12 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 16 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel V. v. 5. Juli 2017 BGBl. I S. 2272 m.W.v. 13. Juli 2017
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Frühere Fassungen von Anlage 12 Weinverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.07.2017 | Artikel 16 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 05.07.2017 BGBl. I S. 2272 |
aktuell vorher | 12.01.2016 | Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften vom 04.01.2016 BGBl. I S. 2 |
aktuell vorher | 19.03.2008 | Artikel 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 11.03.2008 BGBl. I S. 383 |
aktuell | vor 19.03.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 12 Weinverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 28.06.2024)
... Bestände in den Verkehr gebracht werden. Erzeugnisse, die unter Verwendung von in Anlage 12 Nr. 13 und 14 genannten Zutaten hergestellt worden sind, dürfen noch bis zum 23. Dezember 2008 nach den bis ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 383
Artikel 1 18. WeinVÄndV
... der Bestände in den Verkehr gebracht werden. Erzeugnisse, die unter Verwendung von in Anlage 12 Nr. 13 und 14 genannten Zutaten hergestellt worden sind, dürfen noch bis zum 23. Dezember ... 91h bis 91k. b) In Abschnitt 2 wird die Nummer 6 aufgehoben. 3. Die Anlage 12 wird wie folgt gefasst: Anlage 12 (zu § 46b) Zutaten, die ... Nummer 6 aufgehoben. 3. Die Anlage 12 wird wie folgt gefasst: Anlage 12 (zu § 46b) Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen ...
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 16 LMIDVEV Änderung der Weinverordnung
... oder, 24. entgegen § 49 Absatz 5 eine Marke verwendet." 5. Anlage 12 wird ...
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