interne Verweise§ 53 WeinV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.10.2021) ... 30 Absatz 1 eine Auszeichnung oder ein Gütezeichen angibt, b) entgegen § 31, § 32 Absatz 1, 5 Satz 1 oder 3, Absatz 7 oder 8 , § 33 Absatz 1 oder 4, § 34, § 34a Absatz 1, oder § 41 Angaben oder ... dort bezeichneten Erzeugnisse den festgelegten Anforderungen entsprechen, 10. entgegen § 32 Absatz 4 eine Bezeichnung nicht angibt, 11. entgegen § 32 Abs. 5 Satz 2 eine Angabe nicht ... 10. entgegen § 32 Absatz 4 eine Bezeichnung nicht angibt, 11. entgegen § 32 Abs. 5 Satz 2 eine Angabe nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht, 12. entgegen § ...
§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 28.06.2024) ... zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. (18) Abweichend von § 32 Absatz 3 dürfen Erzeugnisse aus Trauben einschließlich des Erntejahrgangs 2020 nach den bis zum ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... Komma und das Wort „Qualitätsschaumwein b.A." gestrichen. 23. § 32 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) In Absatz 5 ... abschließende Satzteil wie folgt gefasst: „b) entgegen § 31, § 32 Absatz 1, 5 Satz 1 oder 3, Absatz 7 oder 8, § 33 Absatz 1 oder 4, § 34, § 34a ... b) Nummer 10 wie folgt gefasst: „10. entgegen § 32 Absatz 4 eine Bezeichnung nicht angibt,". c) Nach Nummer 14 wird folgende Nummer ...
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
V. v. 27.09.2007 BGBl. I S. 2308, 2465
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung ... des Bewilligungsbescheides nach Absatz 6 an die Kommission weiter." 6. § 32 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. (18) Abweichend von § 32 Absatz 3 dürfen Erzeugnisse aus Trauben einschließlich des Erntejahrgangs 2020 nach den bis zum ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
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