Artikel 1 Inkraftsetzen eines Beschlusses der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
Der von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg gefasste Beschluss vom 30. November 2011 zur Anerkennung des bulgarischen Schiffsführerzeugnisses - Protokoll 16 - wird hiermit auf dem Rhein in Kraft gesetzt. Der Beschluss wird nachstehend veröffentlicht.
interne VerweiseArtikel 8 RhMosSchRÄndV Inkrafttreten ... Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 tritt der in Artikel 1 genannte Beschluss am 1. Juli 2012 in Kraft. (3) Abweichend von Absatz 1 treten die in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 21.03.2014 BGBl. 2014 II S. 242
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