Tools:
Update via:
§ 2 - Mindestanforderungs-Verordnung (EinglMindV k.a.Abk.)
§ 2 Mindestanforderungen
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Eine Vereinbarung über das Erbringen von Eingliederungsleistungen muss mindestens
- 1.
- eine Beschreibung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),
- 2.
- eine verbindliche Regelung über die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung),
- 3.
- überprüfbare Anforderungen an die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)
Anzeige
Zitierungen von § 2 Mindestanforderungs-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EinglMindV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinglMindV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 EinglMindV Grundsatz
... Sozialgesetzbuch schließen, wenn die Vereinbarungen den Mindestanforderungen des § 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6225/a86630.htm