interne Verweise§ 25a AtG Haftung für Reaktorschiffe (vom 01.01.2022) ... 31 Abs. 2, §§ 36, 38 Abs. 1 und § 40 sind nicht anzuwenden. 3. § 34 gilt nur für Reaktorschiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. ... Staat oder Personen eines anderen Staates gebaut oder mit einem Reaktor ausgerüstet, so gilt § 34 bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Reaktorschiff in dem anderen Staat registriert wird oder das ... oder das Recht erwirbt, die Flagge eines anderen Staates zu führen. Die sich aus § 34 ergebende Freistellungsverpflichtung ist zu 75 vom Hundert vom Bund und im übrigen von dem ...
§ 37 AtG Rückgriff bei der Freistellung ... Ist der Inhaber einer Kernanlage oder der Besitzer eines radioaktiven Stoffes nach § 34 von Schadensersatzverpflichtungen freigestellt worden, so kann gegen den Inhaber der Kernanlage ... Leistungen Rückgriff genommen werden, soweit 1. dieser seine sich aus § 34 Abs. 2 oder 3 ergebenden Verpflichtungen verletzt; der Rückgriff ist jedoch insoweit ...
§ 39 AtG Ausnahmen von den Leistungen des Bundes (vom 22.07.2017) ... Bei der Freistellungsverpflichtung nach § 34 und dem Ausgleich nach § 38 sind die nach § 15 Abs. 1 bis 3 nachrangig zu befriedigenden ... (2) Entschädigungen nach § 29 Abs. 2 sind in die Freistellungsverpflichtung nach § 34 und den Ausgleich nach § 38 nur miteinzubeziehen, wenn die Leistung einer Entschädigung ...
Zitat in folgenden NormenAtomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV)
neugefasst durch B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 118, 744
§ 4 AtDeckV Umfang der Deckungsvorsorge (vom 02.01.2022) ... sowie in Fällen, in denen eine Freistellung von Schadensersatzverpflichtungen nach § 34 des Atomgesetzes in Betracht kommt, auch die Interessen der zur Freistellung Verpflichteten nicht unangemessen ...
§ 6 AtDeckV Auflagen (vom 02.01.2022) ... kommen, zu deren Erfüllung die Deckungsvorsorge oder die Freistellungsverpflichtung nach § 34 des Atomgesetzes bestimmt ist, jedes Schadensereignis, jede Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und ...
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1814
Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14
Artikel 1 AtomHaftÄndG Änderung des Atomgesetzes ... gerichtlich geltend gemacht werden, haben Vorrang vor solchen" ersetzt. 15. In § 34 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter Geltungsbereich dieses Gesetzes" durch das Wort ... begründet werden. § 40b Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34 Für Klagen des Inhabers einer Kernanlage oder des Besitzers eines radioaktiven ... eines radioaktiven Stoffes gegen den Bund und das zuständige Land auf Freistellung nach § 34 ist das Landgericht am Sitz der Bundesregierung ausschließlich zuständig. ...
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 9 VVRG Änderung weiterer Rechtsvorschriften ... Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes bleibt die Freistellungsverpflichtung nach § 34 außer Betracht. § 109 des Versicherungsvertragsgesetzes ist nicht anzuwenden." ... § 109 des Versicherungsvertragsgesetzes ist nicht anzuwenden." 2. § 34 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: (3) Im Übrigen finden auf die ...
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