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Frühere Fassungen von § 4 Gesetz über die Preisstatistik
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.12.2022 | Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2727 |
aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2117 |
aktuell vorher | 15.07.2016 | Artikel 71 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594 |
aktuell | vor 15.07.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6243/al86836.htm