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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 RevierjMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RevierjMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 RevierjMeistPrV Gliederung der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 durchzuführen. Im fachtheoretischen sowie im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil erfolgt ...
§ 5 RevierjMeistPrV Prüfungsanforderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil (vom 29.05.2014)
... c) Arbeitsrecht, soweit es nicht nach § 6 Absatz 12 geprüft wird, insbesondere Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsrecht, ...
§ 7 RevierjMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (vom 29.05.2014)
... Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Absatz 9 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
§ 8 RevierjMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 6 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte Gewicht. Das Ergebnis der Bewertungen ist in den Prüfungsteilen, den ... Prüfungsfächern, der Meisterprüfungsarbeit sowie in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 in Noten auszuweisen. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der ... die Meisterprüfungsarbeit oder eine der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 mit "ungenügend" oder mehr als einer der vorgenannten ... mit "mangelhaft" benotet worden ist. (3) Die Prüfung nach § 6 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...
§ 9 RevierjMeistPrV Wiederholung der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... Prüfungsfächern, der Meisterprüfungsarbeit sowie von den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 8 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
... Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 21.05.2014 BGBl. I S. 548, 2016 I 338
Artikel 10 2. LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin
... aufgehoben. 2. In § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 6 Absatz 12" ersetzt. 3. § ... 3 Buchstabe c wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 6 Absatz 12" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ ... Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 6 Absatz 12" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Prüfungsanforderunge im Teil ... Absatz 12" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Prüfungsanforderunge im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" ... länger als 20 Minuten dauern." 4. In § 7 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 6 Absatz 9" ersetzt. 5. § 8 wird ... 4. In § 7 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 6 Absatz 9" ersetzt. 5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 6 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte Gewicht. Das Ergebnis der Bewertungen ist in den Prüfungsteilen, den ... Prüfungsfächern, der Meisterprüfungsarbeit sowie in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 bis 12 in Noten auszuweisen." b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe ... bis 12 in Noten auszuweisen." b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4 und 5" durch die Wörter „§ 6 Absatz 10 bis 12" ersetzt. ... 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4 und 5" durch die Wörter „§ 6 Absatz 10 bis 12" ersetzt. c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ... c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Die Prüfung nach § 6 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ... 2:1 zu gewichten." 6. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4 und 5" durch die Wörter „§ 6 Absatz 10 bis 12" ersetzt. ... 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4 und 5" durch die Wörter „§ 6 Absatz 10 bis 12" ersetzt. 7. § 10 wird wie folgt geändert: ...
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