Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.09.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung zur Änderung des Höchstbetrages der Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (SchallschutzerstattungsV 77)

V. v. 11.08.1977 BGBl. I S. 1553; aufgehoben durch § 7 V. v. 08.09.2009 BGBl. I S. 2992
Geltung ab 18.08.1977; FNA: 2129-4-3-1 Umweltschutz
| |

§ 2



§ 1 gilt für Fälle, in denen der Erstattungsbescheid nach Inkrafttreten dieser Verordnung erlassen worden ist.

Anzeige