§ 14 Zulassungsstellen
Zulassungsstellen sind
- 1.
- das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, für die Zulassung von
- a)
- Mitteln gegen die in § 5 Abs. 2 Satz 1 die und Tierseuchen genannten Schweinepest,
- b)
- Testsera, Testantigenen und Testallergenen, ausgenommen Tuberkuline,
- 2.
- das Paul-Ehrlich-Institut für die Zulassung nicht in Nummer 1 Buchstabe a genannter Sera, Impfstoffe, Immunmodulatoren und Tuberkuline zur Anwendung an Tieren.
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