Zitierungen von § 11 Tierimpfstoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 TierImpfStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierImpfStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 TierImpfStV Haltung und Kontrolle von Tieren
... beauftragten Tierarztes zu zerlegen. Darüber ist eine Niederschrift anzufertigen; § 11 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Anfallender Dung und anfallende flüssige ...
§ 12 TierImpfStV Niederschriften
...  7. das Ergebnis einer staatlichen Prüfung. § 11 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Die Frist für die Aufbewahrung der Niederschriften beginnt ...
§ 13b TierImpfStV Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis
... sowie die Herstellung, Lagerung und Prüfung der Mittel den Bestimmungen der §§ 4 bis 13a ...
§ 15 TierImpfStV Zulassungsantrag
... des Mittels, 3. die Bestandteile des Mittels nach Art und Menge; § 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 findet Anwendung, 4. die Darreichungsform,  ...
§ 27 TierImpfStV Vernichtung einer Charge
... und auf Entschädigung. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen; § 11 Abs. 3 gilt ...
§ 29 TierImpfStV Kennzeichnung der Behältnisse
... der Anwendung, 9. die wirksamen Bestandteile nach Art und Menge; § 11 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend, 10. das Verfalldatum, 11.  ...
§ 30 TierImpfStV Packungsbeilage
... des Mittels, 3. die wirksamen Bestandteile nach Art und Menge; § 11 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend, 4. die Anwendungsgebiete, 5.  ...
§ 37 TierImpfStV Ausnahmen
... 2, §§ 6, 7, 8 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1 bis 3, § 10 Abs. 1 bis 5, §§ 11 und 13 sowie § 29 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 zulassen, soweit eine Verbreitung von Erregern ...
§ 38 TierImpfStV Ordnungswidrigkeiten
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer mit einer Genehmigung nach § 11 Abs. 4, § 25 Abs. 1 Satz 3, § 34 Abs. 1 Satz 2 oder § 37 verbundenen vollziehbaren ... c) § 10 über die Haltung und Kontrolle von Tieren, d) § 11 Abs. 1 bis 3, Abs. 3, auch in Verbindung mit § 27 Satz 3, über die Buchführung,  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed