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§ 3 - Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben (VerkVereinfG k.a.Abk.)

G. v. 18.07.1975 BGBl. I S. 1919; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 24.07.1975; FNA: 114-7 Verkündungswesen
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§ 3



(1) 1Eine vereinfachte Verkündung oder Bekanntgabe kann erfolgen

1.
im Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen),

2.
in der Tagespresse,

3.
durch Aushang an den für amtliche Bekanntmachungen vorgesehenen Stellen bei den Verwaltungen der Gemeinden und Landkreise oder durch eine andere allgemeine Bekanntmachung für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises.

2Das Recht des Bundespräsidenten, für seinen Zuständigkeitsbereich andere Arten der vereinfachten Verkündung oder Bekanntgabe vorzusehen, bleibt unberührt.

(2) Macht die für die Verkündung oder Bekanntgabe zuständige Stelle (Artikel 82 Abs. 1, Artikel 115a Abs. 3 und 4 GG; § 5) von mehreren der in Absatz 1 genannten Möglichkeiten Gebrauch, so wird die Verkündung oder Bekanntgabe durch die zuerst durchgeführte Maßnahme bewirkt.

(3) 1In dringenden Fällen können, soweit eine Verkündung nach Absatz 1 nicht rechtzeitig möglich ist, Vorschriften in Rechtsverordnungen

1.
für die Eisenbahnen durch Aushang bei den Bundesbahndirektionen,

2.
für die Eigentümer, Besitzer und Führer von See- und Binnenschiffen durch Aushang bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und

3.
für die Eigentümer, Besitzer und Führer von Luftfahrzeugen durch Aushang bei dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

verkündet werden. 2Die nach Satz 1 verkündeten Vorschriften sind in den Fällen der Nummer 2 bei den der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt unmittelbar nachgeordneten Behörden, in den Fällen der Nummer 3 bei der Flugsicherungsorganisation unverzüglich durch Aushang bekanntzumachen.



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Frühere Fassungen von § 3 Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2016Artikel 2 WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)
vom 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
aktuell vorher 04.08.2009Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
aktuellvor 04.08.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VerkVereinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkVereinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 VerkVereinfG
... oder Anlage verfügt, die zu einer Verkündung oder Bekanntgabe in der in § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 Satz 1 vorgesehenen Weise geeignet ist, hat auf Anordnung der zuständigen ... durchzuführen. (2) Die Verkündung oder Bekanntgabe im Rundfunk (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) muß unverzüglich, jedenfalls innerhalb der nächsten zwölf ... ausüben. (3) Die Verkündung oder Bekanntgabe in der Tagespresse (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) muß in oder gleichzeitig mit der nächsten, spätestens aber der ... oder Bekanntgabe durch Aushang oder durch sonstige allgemeine Bekanntmachung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 1) ist unverzüglich vorzunehmen. Die Dauer des Aushangs soll ... (5) Erfolgt eine vereinfachte Verkündung oder Bekanntgabe lediglich nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 Satz 1, so ist auf Anordnung der zuständigen Stelle im Rundfunk ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 3 BAFGEG Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
...  3 Abs. 3 des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
Artikel 2 WSVZuAnpG Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
...  In § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und ...