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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

§ 1 - Drittes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (3. BesatzRAufhG k.a.Abk.)

G. v. 23.07.1958 BGBl. I S. 540; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 30.07.1958; FNA: 104-3 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 1



(1) Die von den Besatzungsbehörden erlassenen, in der Anlage 1 dieses Gesetzes aufgeführten Vorschriften werden aufgehoben.

(2) Gesetz Nr. 42 der Alliierten Hohen Kommission - Küsten- und Binnenschiffahrt - vom 14. Dezember 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 707) ist für Seeschiffe, die nach dem Flaggenrechtsgesetz vom 8. Februar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 79) die Bundesflagge führen, nicht mehr anzuwenden.



 

Zitierungen von § 1 Drittes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 3. BesatzRAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BesatzRAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 3. BesatzRAufhG
... die in den §§ 1 und 2 bezeichneten Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise ihre ...
Anlage 1 3. BesatzRAufhG (zu § 1)