Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

§ 6 - Drittes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (3. BesatzRAufhG k.a.Abk.)

G. v. 23.07.1958 BGBl. I S. 540; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 30.07.1958; FNA: 104-3 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 6


§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Änderungsvorschriften)

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Zitierungen von § 6 Drittes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 3. BesatzRAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BesatzRAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 3. BesatzRAufhG
... Land Berlin gilt nur § 6 dieses Gesetzes nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom ...


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