interne Verweise§ 2 WOMitbestEG Wahlvorstände ... (3) Die Wahlvorstände werden unverzüglich nach der in § 1 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem ...
§ 90 WOMitbestEG Einleitung der Wahl (vom 02.09.2015) ... Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 50 Wochen verlängert. (2) In der in ... 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 50 Wochen verlängert. (2) In der in § 1 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmer anzugeben, die in Seebetrieben ...
§ 105 WOMitbestEG Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen (vom 02.09.2015) ... Bei der erstmaligen Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen hat das Unternehmen die in § 1 bezeichnete Bekanntmachung unverzüglich nach der in § 97 Abs. 1 des Aktiengesetzes ... (2) Die Wahlvorstände werden unverzüglich nach der in § 1 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. In jedem Betrieb wird unverzüglich nach der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
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