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Zitierungen von § 14 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WOMitbestEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 84 WOMitbestEG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (vom 02.09.2015)
... Für die Abstimmung sind die §§ 14 bis 21 anzuwenden. (2) Der Hauptwahlvorstand übermittelt das ...
§ 87 WOMitbestEG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (vom 02.09.2015)
... die Abstimmung, das Abstimmungsergebnis und die Aufbewahrung der Akten sind § 14 Abs. 1 und 3, die §§ 15, 19, 21 und 70 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz ...
§ 91 WOMitbestEG Abstimmung über die Art der Wahl (vom 02.09.2015)
... dem Abstimmungsausschreiben nach § 13 ist hierauf hinzuweisen. Die §§ 11 bis 22 sind auf Seebetriebe nicht ...
§ 104 WOMitbestEG Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses
... von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 94 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. § 14 Abs. 2 und die §§ 17, 18 und 87 sind auf die Arbeitnehmer von Seebetrieben mit folgender ...
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