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Zitierungen von § 49 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WOMitbestEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 WOMitbestEG Mitteilungen des Hauptwahlvorstands
... nach der Errechnung der Zahl der Delegierten (§ 48) oder, falls eine Zuordnung (§ 49 Abs. 2) zu einem anderen Betrieb erfolgt ist, unverzüglich nach der Feststellung über ... 4. die Familiennamen und Vornamen der Arbeitnehmer, die nach § 49 Abs. 1 aus der Wählerliste des Betriebs zu streichen sind, sowie den Betrieb, dem sie ... 5. die Familiennamen, Vornamen und Geburtsdaten der Arbeitnehmer, die nach § 49 Abs. 2 Satz 1 und 2 in die Wählerliste des Betriebs aufzunehmen sind, sowie den Betrieb, aus ...
§ 61 WOMitbestEG Voraussetzungen
... Telearbeit und in Heimarbeit Beschäftigte), sowie Arbeitnehmer, die dem Betrieb nach § 49 Abs. 2 zugeordnet sind, erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines ...
§ 95 WOMitbestEG Wahl der Delegierten
... In Seebetrieben werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 46 bis 65 sind auf Seebetriebe nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmer von Seebetrieben ...
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