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Zitierungen von § 66 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97 WOMitbestEG Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben
... der Delegiertenversammlung dem Hauptwahlvorstand vorliegen. (3) Abweichend von § 66 Abs. 2 Satz 2 soll die Delegiertenversammlung sechs Wochen nach der Versendung der zur Stimmabgabe ...
 
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