Zitierungen von § 72 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 75c WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 72 der Größe nach auf die Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung". f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Verteilung der Stimmenzahlen".  ... f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Verteilung der Stimmenzahlen". g) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt ... § 15"ersetzt. 26. § 71 Absatz 4 wird aufgehoben. 27. § 72 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 72 Verteilung der Stimmenzahlen". b) Absatz 4 wird aufgehoben. 28. § ... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 72 der Größe nach auf die Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed