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Zitierungen von § 83 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WOMitbestEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 100 WOMitbestEG Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste
... Die in § 83 Abs. 1 Satz 2 bezeichnete Frist wird auf sechs Wochen verlängert. (2) Das ... wird auf sechs Wochen verlängert. (2) Das Abberufungsausschreiben nach § 83 muss für Seebetriebe auch die in § 93 Abs. 1 bezeichneten Angaben enthalten. ...
§ 102 WOMitbestEG Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten
... Delegiertenliste wird eine Liste der Abstimmungsberechtigten der Seebetriebe aufgestellt; § 83 Abs. 3 und § 90 Abs. 5 bis 7 sind entsprechend anzuwenden. (3) Die in § 86 ...
§ 103 WOMitbestEG Abberufungsausschreiben für Seebetriebe
... erlässt der Hauptwahlvorstand ein Abberufungsausschreiben für Seebetriebe. § 83 Abs. 2 Satz 1, § 96 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend ...
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