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I. - Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
I.
Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:
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- aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,
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- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.
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