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II. - Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
II.
Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.
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