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Änderung Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk vom 08.12.2017

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2017 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 1 (zu § 5 Abs. 3)


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung

BGBl. I 2004 S. 1482



 
 (keine frühere Fassung vorhanden)

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