Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Aktuarverordnung
V. v. 21.10.2011 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 2. AktuarVÄndV ... sind oder als reguliert gelten" ersetzt. 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Angemessenheitsbericht (1) Der ... 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Angemessenheitsbericht (1) Der Verantwortliche Aktuar hat im Angemessenheitsbericht ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6305/v173111.htm