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Zitierungen von § 47e BImSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47e BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BImSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
V. v. 06.03.2006 BGBl. I S. 516; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
§ 6 34. BImSchV Übermittlung von Daten für den digitalen Informationsaustausch (vom 01.07.2021)
... Die nach § 47e Absatz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden übermitteln binnen vier Monaten nach den in § 47c Absatz ... Richtlinie 2002/49/EG in ihrer jeweils geltenden Fassung bezeichnet sind. (2) Die nach § 47e Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden übermitteln zu den in § 47c Absatz 1 des ...
§ 7 34. BImSchV Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten (vom 01.07.2021)
... Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen, werden von den zuständigen Behörden nach § 47e Absatz 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verbreitet. Die Verbreitung der Lärmkarten hat in für die Öffentlichkeit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1943
Artikel 1 11. BImSchGÄndG
... Mehrkosten vom Vorhabenträger oder dem Bund getragen werden." 2. Dem § 47e wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Abweichend von Absatz 1 ist ab dem ...
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