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Zitierungen von § 50 BImSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BImSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 41 BImSchG Straßen und Schienenwege
... sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des § 50 sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch ...
Zitat in folgenden Normen
Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
§ 1 BauGB Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (vom 01.01.2024)
... einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d, j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes , die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen ...
§ 13 BauGB Vereinfachtes Verfahren (vom 07.07.2023)
... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. (2) Im vereinfachten Verfahren kann 1. von der ...
§ 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung (vom 23.06.2021)
... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. (2) Im beschleunigten Verfahren 1. gelten die Vorschriften ...
§ 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (vom 23.06.2021)
... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. In den Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 ...
§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich (vom 07.07.2023)
... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Bei Aufstellung der Satzung sind die Vorschriften über ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1059
Artikel 1 8. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... über die Durchführung dieser Pläne zugänglich." 6. In § 50 Satz 2 wird das Wort „Immissionsgrenzwerte" durch die Wörter ...
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1804, 3108
Artikel 1 BioKraftFÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... durch die Wörter „nach den Absätzen 3 und 3a" und die Angabe „§ 50 Abs. 1 bis 5" durch die Angabe „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4" ... 3 und 3a" und die Angabe „§ 50 Abs. 1 bis 5" durch die Angabe „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4" ersetzt. dd) Folgender Satz wird angefügt: ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2749
Artikel 1 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... und gegebenenfalls Anpassung der Verwaltungsvorschrift vorzunehmen." 15. In § 50 werden die Wörter „Artikels 3 Nummer 5 der Richtlinie 96/82/EG" durch die ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
Artikel 1 UVPRLBauRUG Änderung des Baugesetzbuchs
... ccc) Folgender Buchstabe j wird angefügt: „j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes , die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen ... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind." b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 6 ... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind." 16. Nach § 13a wird folgender § 13b ... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind." 19. § 35 Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 wird wie folgt ... Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind." 20. In § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 werden die ...
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