interne Verweise§ 23 GrEStG Anwendungsbereich (vom 06.12.2024) ... anzuwenden, die nach dem 6. Juni 2013 verwirklicht werden. (13) § 1 Absatz 2a und § 21 in der am 6. November 2015 geltenden Fassung sind auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSteueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 8 StÄndG 2015 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes ... Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 157 Absatz 1 bis 3" ersetzt. 4. In § 21 werden nach dem Wort „Anzeigen" die Wörter „in allen Teilen vollständig ... Absätze 13 und 14 angefügt: „(13) § 1 Absatz 2a und § 21 in der am 6. November 2015 geltenden Fassung sind auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach ...
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