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Zitierungen von § 130 InvG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 130 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InvG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 InvG Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.01.2012)
... werden, unterliegt dieser Vertrieb lediglich den §§ 121 bis 127 sowie den §§ 130 bis 133. § 53 des Kreditwesengesetzes ist im Fall des Satzes 1 nicht anzuwenden. ... der Änderungen schriftlich anzuzeigen. § 32 Absatz 3 und die §§ 130 bis 133 bleiben unberührt. (3) Die Bundesanstalt hat eine ... der Änderungen schriftlich anzuzeigen. § 32 Absatz 3 und die §§ 130 bis 133 bleiben unberührt. (4) Auf die Zweigniederlassungen im Sinne des ...
§ 136 InvG Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs (vom 01.07.2011)
... den Europäischen Wirtschaftsraum sind, bestimmen, dass die Vorschriften der §§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3 auf den öffentlichen Vertrieb von ausländischen ...
§ 141 InvG Zuständigkeit der Bundesanstalt
... Die Bundesanstalt überwacht die Einhaltung der §§ 121 bis 127 und 130 bis 140 und der sonstigen beim Vertrieb durch die Investmentgesellschaft zu beachtenden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... der Einhaltung der Vorschriften der §§ 121 bis 124, 126, 130 , 131 sowie 133 InvG in Verbindung mit § 141 Abs. 1 lnvG; bei Umbrellafonds je ...
Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... durch die Wörter Umfang, Inhalt und Zeitpunkte" ersetzt. 111a. § 130 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung (1)" wird ...
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes § 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften ... werden, unterliegt dieser Vertrieb lediglich den §§ 121 bis 127 sowie den §§ 130 bis 133. § 53 des Kreditwesengesetzes ist im Fall des Satzes 1 nicht anzuwenden. ... Wirksamwerden der Änderungen schriftlich anzuzeigen. § 32 Absatz 3 und die §§ 130 bis 133 bleiben unberührt. (3) Die Bundesanstalt hat eine ... Wirksamwerden der Änderungen schriftlich anzuzeigen. § 32 Absatz 3 und die §§ 130 bis 133 bleiben unberührt. (4) Auf die Zweigniederlassungen im Sinne des ... Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes § 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 7 TUG Änderung des Investmentgesetzes
... 2. In § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ... wird jeweils die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ersetzt. 3. § 32 wird wie folgt ... § 134 wird aufgehoben. 6. In § 136 Abs. 5 wird die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ... Abs. 5 wird die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ersetzt. ...
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