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Zitierungen von § 140 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 140 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 141 InvG Zuständigkeit der Bundesanstalt
... Die Bundesanstalt überwacht die Einhaltung der §§ 121 bis 127 und 130 bis 140 und der sonstigen beim Vertrieb durch die Investmentgesellschaft zu beachtenden Vorschriften des ...
§ 143 InvG Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2011)
... nach § 124 Abs. 4 Satz 1, § 133 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, § 140 Abs. 2, 3, 4 oder 4a oder § 144 Abs. 2 Satz 3 zuwiderhandelt, 28. entgegen § ... ausländische Investmentanteile öffentlich vertreibt oder 29. entgegen § 140 Abs. 1 Satz 1 den öffentlichen Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen aufnimmt. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2748 i.V.m. 2009 I S. 470
Artikel 1 8. FinDAGKostVÄndV
...  4.1.3.6 Bearbeitung der Anzeigen nach § 133 Abs. 9 und § 140 Abs. 9 InvG; je Teilfonds gesondert 750 4.2 Amtshandlungen ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 08.06.2011 BGBl. I S. 1054
Artikel 1 11. FinDAGKostVÄndV
...  „4.1.3.7 Bearbeitung der Anzeige nach § 140 Abs. 9 InvG; je Teilfonds oder Teilgesellschaftsvermögen gesondert ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... und Einstellung des öffentlichen Vertriebs". bb) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst: „§ 140 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des ... bb) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst: „§ 140 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs". f) Die ... Angaben nach § 90j Abs. 2 in entsprechender Weise enthalten." 118. § 140 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 140 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs". b) Absatz ... vollziehbaren Untersagung nach § 124 Abs. 4 Satz 1, § 133 Abs. 2, 3, 4 oder 4a, § 140 Abs. 2, 3, 4 oder 4a oder § 144 Abs. 2 Satz 3 zuwiderhandelt, 28. entgegen § ... 144 Abs. 2 Satz 3 zuwiderhandelt, 28. entgegen § 133 Abs. 1 Satz 1 oder § 140 Abs. 1 Satz 1 den öffentlichen Vertrieb von EG-Investmentanteilen oder ausländischen ...
Artikel 7 InvÄndG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... der Anzeigen nach § 133 Abs. 9 und § 140 Abs. 9 InvG; je Teilfonds geson- dert 750”.  ...
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