§ 3 Erhebungen bei Unternehmen
Die Erhebungen erfassen
- A.
- jährlich
im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe
- I.
- bei höchstens 13.000 Unternehmen mit zwei und mehr Betrieben
- 1.
- die tätigen Personen,
- 2.
- die Lohn- und Gehaltssummen,
- 3.
- den Umsatz;
- II.
- bei höchstens 68.000 Unternehmen
- 1.
- die Investitionen,
- 2.
- den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
- III.
- bei höchstens 24.000 Unternehmen
- 1.
- die tätigen Personen,
- 2.
- den Umsatz,
- 3.
- die selbst erstellten Anlagen,
- 4.
- die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres,
- 5.
- den Material- und Wareneingang,
- 6.
- die Kosten nach Kostenarten,
- 7.
- die Umsatzsteuer,
- 8.
- die Subventionen;
bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6.000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst;
- B.
- alle vier Jahre, beginnend 2003 für 2002,
bei höchstens 12.000 Unternehmen des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes
den Material- und Wareneingang nach Arten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 9 ProdGewStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2016) ... ist der Inhaber, die Inhaberin, der Leiter oder die Leiterin der in den §§ 2 bis 6a bezeichneten Betriebe und Unternehmen sowie der in § 7 Abs. 2 Nr. 4 bezeichneten ...
§ 11 ProdGewStatG Erhebung und Aufbereitung (vom 01.01.2009) ... Die Angaben nach § 3 Buchstabe A Ziffer III, § 3 Buchstabe B, § 5 Ziffer II, § 6 Buchstabe B Ziffer II ... Die Angaben nach § 3 Buchstabe A Ziffer III, § 3 Buchstabe B, § 5 Ziffer II, § 6 Buchstabe B Ziffer II und § 6a Buchstabe B Ziffer ...
Zitat in folgenden NormenUmweltstatistikgesetz (UStatG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2005 BGBl. I S. 2446; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 153
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze
G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Zitate in aufgehobenen TitelnStatistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 3 StatAV Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe ... 1 Abweichend von den §§ 2 bis 6 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der ... I S. 2555) geändert worden ist, gilt: 1. In § 2 Buchstabe A und § 3 Buchstabe B Ziffer I wird die Zahl "52.000" jeweils durch die Zahl "68.000" ... "52.000" jeweils durch die Zahl "68.000" ersetzt. 2. In § 3 Buchstabe A Ziffer I wird die Zahl "10.000" durch die Zahl "13.000" ersetzt. ... die Zahl "10.000" durch die Zahl "13.000" ersetzt. 3. In § 3 Buchstabe B Ziffer II werden die Worte "bei höchstens 15.000 der nach Ziffer I ...
Verordnung über die Aussetzung des Zensus im Produzierenden Gewerbe
V. v. 08.10.1985 BGBl. I S. 1956; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 1 ProdGewZV ... Erhebungen nach § 3 Buchstabe D, § 5 Buchstabe C und § 6 Buchstabe C des Gesetzes werden ...
Verordnung zur Verlängerung eines Berichtszeitraums nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatGVerlV)
V. v. 10.02.2000 BGBl. I S. 121; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 1 ProdGewStatGVerlV ... Erhebungen nach § 3 Buchstabe A Ziffer I des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe werden ...
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