Tools:
Update via:
§ 12 - Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
neugefasst durch B. v. 21.03.2002 BGBl. I S. 1181; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Geltung ab 01.12.1975; FNA: 708-20 Wirtschaftsstatistik
|
Geltung ab 01.12.1975; FNA: 708-20 Wirtschaftsstatistik
|
§ 12 Übergangsregelung
Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.
Text in der Fassung des Artikels 10 Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft G. v. 22. August 2006 BGBl. I S. 1970 m.W.v. 1. Januar 2007
Frühere Fassungen von § 12 ProdGewStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 10 Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22.08.2006 BGBl. I S. 1970 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 ProdGewStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 ProdGewStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ProdGewStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
Artikel 10 MEG I Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
... Auftrag desselben Unternehmens arbeiten." 5. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Übergangsregelung Die Erhebung nach ... 5. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Übergangsregelung Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Volkszählungsgesetz 1987
G. v. 08.11.1985 BGBl. I S. 2078; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
§ 15 VZG 1987 Trennung und Löschung
... durchgeführt werden, und zur Aktualisierung der Kartei im Produzierenden Gewerbe (§ 12 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe) jeweils für Unternehmen und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6337/a88045.htm