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§ 2 - Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau (KohleUGrV k.a.Abk.)
§ 2 Abbauplanung, Rationalisierung
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Unternehmen muß gewährleisten, daß es
- 1.
- die Lagerstätte nach den vorgegebenen natürlichen Verhältnissen innerhalb eines Steinkohlenbergbaugebietes und nach bergwirtschaftlichen und bergtechnischen Erfordernissen abbauen kann, um insbesondere einen geeigneten Zuschnitt der Baufelder für die einzelnen Steinkohlenbergwerke sicherzustellen;
- 2.
- alle Möglichkeiten der inner- und überbetrieblichen Rationalisierung der Betriebe in einem Steinkohlenbergbaugebiet, insbesondere für regional zusammenhängende Gruppen von Steinkohlenbergwerken nutzen kann.
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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KohleUGrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KohleUGrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 KohleUGrV Optimale Unternehmensgröße, Steinkohlenbergbaubereich
... im Sinne des § 18 Abs. 1 des Gesetzes gelten die in den §§ 2 bis 5 festgesetzten Maßstäbe für den Steinkohlenbergbaubereich eines Unternehmens. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6345/a88085.htm