Tools:
Update via:
§ 5 - Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau (KohleUGrV k.a.Abk.)
§ 5 Belegschaftswesen
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Unternehmen muß die Durchführung einer einheitlichen Planung des Belegschaftswesens für die im Steinkohlenbergbau eines Steinkohlenbergbaugebietes Beschäftigten gewährleisten, insbesondere sicherstellen, daß bei Konzentrations- und Anpassungsmaßnahmen
- 1.
- notwendige Verlegungen von Arbeitnehmern mit der geringstmöglichen Belastung für die Betroffenen vorgenommen,
- 2.
- Entlassungen möglichst vermieden und
- 3.
- unvermeidbare Entlassungen nur im Rahmen einer innerhalb des Steinkohlenbergbaugebietes ausgleichenden Belegschaftsplanung durchgeführt
Zitierungen von § 5 Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KohleUGrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KohleUGrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 KohleUGrV Optimale Unternehmensgröße, Steinkohlenbergbaubereich
... im Sinne des § 18 Abs. 1 des Gesetzes gelten die in den §§ 2 bis 5 festgesetzten Maßstäbe für den Steinkohlenbergbaubereich eines Unternehmens. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6345/a88088.htm