interne Verweise§ 23 BVerfSchG Übermittlungsverbot (vom 30.12.2023) ... Personenbezogene Daten dürfen nicht nach den §§ 19 bis 22a übermittelt werden, wenn 1. besondere gesetzliche Verarbeitungsregelungen ...
Zitat in folgenden NormenMAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413, 2024 I Nr. 187
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (vom 30.12.2023) ... § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „ §§ 22a und 22b" durch die Angabe „§§ 22b und 22c" ersetzt. b) In ... ersetzt. 3. Die §§ 19 bis 22 werden durch die folgenden §§ 19 bis 22a ersetzt: „§ 19 Übermittlung an inländische öffentliche ... nutzen, die die betroffene Person mit unmittelbarer Außenwirkung belasten. § 22a Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen Eine ... über ihre Handlungen und deren Anlass zu unterrichten." 3a. Die bisherigen §§ 22a und 22b werden die §§ 22b und 22c. 3b. Der bisherige § 22c wird § ... (1) Personenbezogene Daten dürfen nicht nach den §§ 19 bis 22a übermittelt werden, wenn 1. besondere gesetzliche Verarbeitungsregelungen ... für die betroffene Person ausgeschlossen ist, bei einer Übermittlung nach § 22a Satz 1 Nummer 3 beschränkt auf dessen Buchstaben e bis g. Im Übrigen darf es personenbezogene Daten nur ... Empfänger (1) Der Empfänger prüft, ob die nach den §§ 19 bis 22a übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben ... müssen danach auswertbar sein, ob die Übermittlung nach den §§ 19, 20, 21, 22, 22a oder § 25a erfolgt ist. Das Bundesamt für ... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis 25c." 5. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: ...
Artikel 2 NDRefG I Änderung des MAD-Gesetzes ... personenbezogener Daten durch den Militärischen Abschirmdienst finden die §§ 19 bis 22a, 25a, 25b und 25d des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend Anwendung. Für vom ...
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