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Zitierungen von § 25 BVerfSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 BVerfSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVerfSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25a BVerfSchG Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen (vom 30.12.2023)
... einer Übermittlung nach den vorstehenden Absätzen erforderlich ist. § 25 Absatz 2 ist ...
§ 25d BVerfSchG Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen (vom 30.12.2023)
... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis ...
Zitat in folgenden Normen
MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 12 MADG Verfahrensregeln für die Übermittlung von Informationen (vom 30.12.2023)
... die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz finden die §§ 23 bis 25 , 25c und 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechende ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Artikel 2 DSAnpUG-EU Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... Bundesamt für Verfassungsschutz eingegebenen Daten sowie dessen Abrufe." 9. § 25 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung ...
Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413, 2024 I Nr. 187
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (vom 30.12.2023)
... 22b" durch die Angabe „§ 22c" ersetzt. 4. Die §§ 23 bis 25 werden durch die folgenden §§ 23 bis 25d ersetzt: „§ 23 ... ersetzt. 4. Die §§ 23 bis 25 werden durch die folgenden §§ 23 bis 25d ersetzt: „§ 23 Übermittlungsverbot (1) ... Deutschland, der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages. § 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger (1) Der Empfänger prüft, ob die ... zur Vorbereitung einer Übermittlung nach den vorstehenden Absätzen erforderlich ist. § 25 Absatz 2 ist anzuwenden. § 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person ... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis 25c." 5. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: ...
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