Zitierungen von § 12 HöfeO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 HöfeO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HöfeO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 HöfeO Ergänzung der Abfindung wegen Wegfalls des höferechtlichen Zwecks
... der Hoferbe innerhalb von zwanzig Jahren nach dem Erbfall den Hof, so können die nach § 12 Berechtigten unter Anrechnung einer bereits empfangenen Abfindung die Herausgabe des erzielten ... werden und die dadurch erzielten Erlöse insgesamt ein Zehntel des Hofeswertes ( § 12 Abs. 2 ) übersteigen, es sei denn, daß die Veräußerung zur Erhaltung des Hofes ... oder als um die Ersatzgrundstücke vervollständigter Restbesitz dem Hofeswert ( § 12 Abs. 2 ) des ganz oder teilweise veräußerten Hofes entspricht. Dies gilt auch, wenn der ... so kann das Gericht den Anspruch bis zum Ablauf der in Absatz 2 Satz 1 bestimmten Frist stunden; § 12 Abs. 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Hat der Verpflichtete einen notariellen Vertrag über den Erwerb eines ...
§ 14 HöfeO Stellung des überlebenden Ehegatten
... zu oder endet sie, so kann er, wenn er Miterbe oder pflichtteilsberechtigt ist und auf ihm nach § 12 zustehende Ansprüche sowie auf alle Ansprüche aus der Verwendung eigenen Vermögens ...
§ 15 HöfeO Nachlaßverbindlichkeiten
... insoweit verlangen, als der auf ihn entfallende Anteil größer ist als der Hofeswert ( § 12 Abs. 2 ). (5) Gehören zum Nachlaß mehrere Höfe, so werden die Pflicht zur ... so werden die Pflicht zur Abfindung der Miterben einschließlich der Leistungen nach § 12 Abs. 6 Satz 2 ebenso wie die Nachlaßverbindlichkeiten von allen Hoferben gemeinschaftlich, und zwar im ...
§ 16 HöfeO Verfügung von Todes wegen
... gesetzliche Erbteil maßgebend. Dabei ist der Hof in jedem Falle nach dem in § 12 Abs. 2 bestimmten Wert ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verfahrensordnung für Höfesachen (HöfeVfO)
Artikel 2 G. v. 29.03.1976 BGBl. I S. 881, 885; 1977 I 288; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 395
§ 17 HöfeVfO Stundungsverfahren (vom 01.09.2009)
... Verfahren über die Stundung, Verzinsung und Sicherung eines Abfindungsanspruchs (§ 12 Abs. 5 der Höfeordnung) ist § 264 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 395
Artikel 1 HöfeOuaÄndV Änderung der Höfeordnung
... jeweils das Wort „daß" durch das Wort „dass" ersetzt. 2. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...


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