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Synopse aller Änderungen der AZRG-DV am 02.12.2013
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 2. Dezember 2013 durch Artikel 6 des AufenthGuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AZRG-DV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
AZRG-DV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 02.12.2013 geltenden Fassung | AZRG-DV n.F. (neue Fassung) in der am 02.12.2013 geltenden Fassung durch Artikel 6 G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger | |
(zu übermittelnde Daten siehe BGBl. I 2007, S. 2012 - 2047) |
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6355/v185117-2013-12-02.htm