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Synopse aller Änderungen der AZRG-DV am 01.05.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Mai 2020 durch Artikel 2 des 2. DAVG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AZRG-DV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

AZRG-DV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2020 geltenden Fassung
AZRG-DV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger


(zu übermittelnde Daten siehe BGBl. I 2007, S. 2012 - 2047)




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