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Synopse aller Änderungen der AZRG-DV am 01.05.2020
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Mai 2020 durch Artikel 2 des 2. DAVG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AZRG-DV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
AZRG-DV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.05.2020 geltenden Fassung | AZRG-DV n.F. (neue Fassung) in der am 01.05.2020 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger | |
(zu übermittelnde Daten siehe BGBl. I 2007, S. 2012 - 2047) |
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6355/v225381-2020-05-01.htm