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Synopse aller Änderungen der AZRG-DV am 01.08.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. August 2023 durch Artikel 1 der 3. AZRG-DVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AZRG-DV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

AZRG-DV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2023 geltenden Fassung
AZRG-DV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 10.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 35
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger


(zu übermittelnde Daten siehe BGBl. I 2007, S. 2012 - 2047)




 
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