Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.02.2007 aufgehoben

Zweite Verordnung über die Nichtanwendung der MPG-TSE-Verordnung (2. MPGTSEVAnwV k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 26.06.1998 BGBl. I S. 1658; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 155
Geltung ab 01.04.1998; FNA: 7102-47-2-2 Genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlagen
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§ 1
§ 2

§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Folgende Vorschriften der MPG-TSE-Verordnung vom 3. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2786, 2842) sind nicht anzuwenden:

1.
§ 1 Abs. 1, soweit dieser sich auf Absatz 2 bezieht,

2.
§ 1 Abs. 2,

3.
§ 2.

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§ 2


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die MPG-TSE-Verordnung ist vom 1. Januar 1999 an in der am 1. Januar 1998 maßgebenden Fassung anzuwenden.



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