Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen (AMBtAngV k.a.Abk.)

§ 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

Anzeige