Änderung Anlage Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vom 17.03.2018

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und Änderungshistorie der BAMKostV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.03.2018 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 17.03.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 13.03.2018 BGBl. I S. 373
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 14.06.2021) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 2)


Für Nutzleistungen der Organisationseinheiten (Abteilungen) der BAM werden die nachstehend aufgeführten Stundensätze berechnet:


Organisationseinheit
Abteilung | Bezeichnung der Organisationseinheit | Stundensatz
in Euro

(Text alte Fassung)

1 | Analytische Chemie; Referenzmaterialien | 116

2 | Chemische Sicherheitstechnik | 108

3 | Gefahrgutumschließungen | 96

4 | Material und Umwelt | 93

5 | Werkstofftechnik | 106

6 | Materialschutz und Oberflächentechnik | 99

7 | Bauwerkssicherheit | 104

8 | Zerstörungsfreie Prüfung | 97

9 | Komponentensicherheit | 106

S | Qualitätsinfrastruktur | 103

(Text neue Fassung)

1 | Analytische Chemie; Referenzmaterialien | 126

2 | Chemische Sicherheitstechnik | 154

3 | Gefahrgutumschließungen | 133

4 | Material und Umwelt | 137

5 | Werkstofftechnik | 149

6 | Materialschutz und Oberflächentechnik | 131

7 | Bauwerkssicherheit | 115

8 | Zerstörungsfreie Prüfung | 132

9 | Komponentensicherheit | 132

S | Qualitätsinfrastruktur | 138

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 14.06.2021) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed