Anlage 3 (zu § 4 Abs. 3) Dauer und Inhalt der betrieblichen Fortbildung
- 1.
- Durchführung von Arbeiten mit autonomen und schlauchversorgten Tauchgeräten
mindestens 200 Taucherstunden (davon mindestens 20 Stunden mit dem sonst im Betrieb in der Regel nicht verwendeten Gerät)
- 2.
- Vermittlung von Kenntnissen in
- 2.1
- Tauchgerätekunde (marktorientiert)
- 2.2
- Arbeitsgerätekunde (hydraulisch, pneumatisch, elektrisch)
- 2.3
- Wartungs-Inspektionskunde
- 2.4
- Seemannschaft
- 3.
- Vermittlung von Fertigkeiten bei Unterwasserarbeiten in verschiedenen Tiefen, z.B.
- 3.1
- Schweißen, Schneiden
- 3.2
- Betonieren
- 3.3
- Schalungsarbeiten
- 3.4
- Spülarbeiten
- 3.5
- Messen, Durchführen von Video-, Foto- und Ultraschallaufnahmen
- 3.6
- Hebearbeiten
- 3.7
- Montieren
- 3.8
- Suchen
- 3.9
- Abdichten
- 3.10
- Konservieren und Reinigen
- 4.
- Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, z.B.
- 4.1
- Arbeiten bei Strömung
- 4.2
- "Schwarzem Wasser"
- 4.3
- Nachttauchen
- 5.
- Durchführung von Notfallmaßnahmen, z.B.
- 5.1
- Bergung eines verunfallten Tauchers
- 5.2
- Erstellung einer Rettungskette
- 5.3
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
- 5.4
- Transport
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen
V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 336
Artikel 2 HandwFortbÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin ... b) Im neuen Satz 5 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 2 " ersetzt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die ... der Anlage 1 aus." 5. Anlage 1 wird aufgehoben. 6. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 1 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe ... 6. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 1 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 2 " durch die Angabe „Anlage 1" ersetzt. 7. Die bisherige Anlage 4 wird ... durch die Angabe „Anlage 1" ersetzt. 7. Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 2 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 2" ... Anlage 2 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 2 " ...
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