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§ 1 - Bundespolizeigesetz (BPolG)
Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 01.11.1994; FNA: 13-7-2 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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Geltung ab 01.11.1994; FNA: 13-7-2 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 1 Allgemeines
(1) 1Die Bundespolizei wird in bundeseigener Verwaltung geführt. 2Sie ist eine Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
(2) Der Bundespolizei obliegen die Aufgaben, die ihr entweder durch dieses Gesetz übertragen werden oder ihr bis zum 1. November 1994 durch ein anderes Bundesgesetz oder auf Grund eines Bundesgesetzes zugewiesen worden sind.
(3) 1Die Bundespolizei sichert ihre Behörden, Verbände, Einheiten und sonstigen Einrichtungen gegen Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen, in eigener Zuständigkeit. 2Die Sicherung beschränkt sich auf die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen sowie auf die Grundstücke, auf denen diese Einrichtungen untergebracht sind.
(4) Der Schutz privater Rechte obliegt der Bundespolizei im Rahmen ihrer Aufgaben nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne Hilfe der Bundespolizei die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde.
(5) Die der Bundespolizei obliegenden Aufgaben der Gefahrenabwehr umfassen auch die Verhütung von Straftaten nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(6) 1Werden bei der Erfüllung von Aufgaben der Bundespolizei Zuständigkeiten anderer Behörden des Bundes oder der Länder berührt, handeln die Bundespolizeibehörden im Benehmen mit den zuständigen Behörden. 2Ist dies nicht möglich, weil Gefahr im Verzug ist, sind die zuständigen Behörden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten.
Text in der Fassung des Artikels 26 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 1 BPolG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 26 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BPolG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BPolG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPolG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 BPolG Verfolgung von Straftaten (vom 27.06.2020)
... zuständig, wenn die Straftat in ihrem räumlichen Zuständigkeitsbereich ( § 1 Abs. 7 ) begangen wurde. Im übrigen bleibt die Zuständigkeit anderer ... Polizeibehörde bestimmen. (4) Sind Ermittlungshandlungen außerhalb der in § 1 Abs. 7 bezeichneten Bereiche erforderlich, trifft die Bundespolizei ihre Maßnahmen im Benehmen mit ...
§ 14 BPolG Allgemeine Befugnisse (vom 01.03.2008)
... Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses ... öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. Eine erhebliche Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine Gefahr ...
§ 23 BPolG Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
... 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 4. wenn die Person sich in einer Einrichtung der Bundespolizei ( § 1 Abs. 3 ), einer Anlage oder Einrichtung der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), einer dem Luftverkehr ... kann verlangen, daß sich Personen ausweisen, die eine Einrichtung der Bundespolizei ( § 1 Abs. 3 ) oder den Amtssitz eines Verfassungsorganes oder eines Bundesministeriums (§ 5) betreten ...
§ 30a BPolG Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle (vom 28.12.2022)
... Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 3 sowie nach den §§ 2 bis 7 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur ...
§ 36 BPolG Errichtungsanordnung (vom 27.06.2020)
... Die Bundespolizei hat für jede zur Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 geführte automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten in einer ...
§ 37 BPolG Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
... der Erfüllung der der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegenden Aufgaben finden § 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, § 4 Abs. 2 und 3, ...
§ 58 BPolG Sachliche und örtliche Zuständigkeit (vom 27.06.2020)
... Beamte der Bundespolizei können die Verfolgung eines Flüchtigen auch über die in § 1 Abs. 7 und § 6 bezeichneten räumlichen Zuständigkeitsbereiche der Bundespolizei hinaus ...
§ 63 BPolG Vollzugsdienst, Hilfspolizeibeamte (vom 27.06.2020)
... Bundes und Bundesministerien (§ 5) sowie zur Sicherung von Einrichtungen der Bundespolizei ( § 1 Abs. 3 ) zu Hilfspolizeibeamten bestellen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. Die ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024)
... sachlich zuständig für die Wahrnehmung der der Bundespolizei obliegenden Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des Bundespolizeigesetzes . (2) Das Bundespolizeipräsidium steuert und koordiniert die bundesweite ...
§ 2 BPolZV Örtliche Zuständigkeiten (vom 27.06.2020)
... zuständig ist, 4. für die polizeiliche Sicherung eigener Einrichtungen nach § 1 Abs. 3 des Bundespolizeigesetzes . ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 26 11. ZustAnpV Änderung des Bundespolizeigesetzes
... In § 1 Absatz 1 Satz 2 , § 2 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, § 3 Absatz 2 Satz 2, § 4 Satz 2, § 5 ...
SIS-III-Gesetz
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Artikel 2 SIS-III-G Änderung des Bundespolizeigesetzes
... gezielten Kontrolle (1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 3 sowie nach den §§ 2 bis 7 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 28.06.2005 BGBl. I S. 1870; aufgehoben durch § 3 V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250
§ 1 BPolZV
... zuständig für die Wahrnehmung der der Bundespolizei obliegenden Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des Bundespolizeigesetzes sowie außerhalb des § 1 Abs. 2 des ... Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des Bundespolizeigesetzes sowie außerhalb des § 1 Abs. 2 des Bundespolizeigesetzes, soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes nichts ...
§ 6 BPolZV
... der ihnen unterstehenden Verbände, Einheiten und sonstigen Einrichtungen nach § 1 Abs. 3 des ...
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