§ 18 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Tieren oder den Zustand von Sachen
(1) 1Geht von einem Tier oder einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten. 2Die nachfolgenden für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere entsprechend anzuwenden.
(2) 1Maßnahmen können auch gegen den Eigentümer oder einen anderen Berechtigten gerichtet werden. 2Dies gilt nicht, wenn der Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese ohne den Willen des Eigentümers oder Berechtigten ausübt.
(3) Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache aus, so können die Maßnahmen gegen denjenigen gerichtet werden, der das Eigentum an der Sache aufgegeben hat.
interne Verweise§ 20 BPolG Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen ... Die Bundespolizei kann Maßnahmen gegen andere Personen als die nach § 17 oder § 18 Verantwortlichen richten, wenn 1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ... erhebliche Gefahr abzuwehren ist, 2. Maßnahmen gegen die nach § 17 oder § 18 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, ... Die Bundespolizei kann ferner Maßnahmen gegen andere Personen als die nach § 17 oder § 18 Verantwortlichen richten, soweit sich dies aus den nachfolgenden Vorschriften dieses Abschnitts ...
§ 22 BPolG Befragung und Auskunftspflicht ... weitergehende Auskunftspflicht besteht nur für die nach den §§ 17 und 18 Verantwortlichen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 für die dort bezeichneten ...
Zitat in folgenden NormenBDBOS-Gesetz (BDBOSG)
G. v. 28.08.2006 BGBl. I S. 2039; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 38 BKAG Allgemeine Befugnisse ... Gesetz die Befugnisse des Bundeskriminalamtes besonders regelt. Die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Gefahr im Sinne dieses ...
§ 41 BKAG Befragung und Auskunftspflicht ... weitergehende Auskunftspflicht besteht nur für die entsprechend den §§ 17 und 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen und entsprechend den Voraussetzungen des § 20 Absatz 1 des ...
§ 45 BKAG Besondere Mittel der Datenerhebung (vom 02.10.2024) ... besonderen Mitteln nach Absatz 2 erheben über 1. den entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen oder entsprechend den Voraussetzungen des § 20 Absatz 1 des ...
§ 50 BKAG Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen (vom 01.07.2021) ... mitwirken und die an eine Person gerichtet sind, 1. die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die ...
§ 51 BKAG Überwachung der Telekommunikation ... einer Person überwachen und aufzeichnen, 1. die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die ...
§ 63 BKAG Allgemeine Befugnisse ... für die zu schützende Person ausgehen können. Die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Wenn Tatsachen die Annahme ...
§ 66 BKAG Befugnisse ... § 63 Absatz 2 und 4 bis 8 und § 64 sowie die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Von Maßnahmen ...
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2
§ 2 KCanG Umgang mit Cannabis (vom 26.06.2024) ... und Verwahrung entstehen, sind vom Verantwortlichen zu tragen; die §§ 17 und 18 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner. Die ...
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Artikel 1 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2615; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 210
Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung (BPolZollV)
V. v. 24.06.2005 BGBl. I S. 1867; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 319
§ 5 BPolZollV ... die Befugnisse der Bundespolizei, die sich aus dem Zweiten Abschnitt (§§ 14 bis 50) des Bundespolizeigesetzes und aus dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei ...
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 9 ZFdG Befragung und Auskunftspflicht ... Aufgaben machen kann. (2) Personen, die entsprechend den §§ 17, 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich sind, sind verpflichtet, auf Verlangen dem Zollkriminalamt unverzüglich ... Gefahr abzuwehren ist, b) Maßnahmen gegen die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, ...
§ 39 ZFdG Allgemeine Befugnisse ... sowie 2. zur Aufdeckung unbekannter Straftaten. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Kosten, die den ...
§ 81 ZFdG Zeugenschutzmaßnahmen ... Gesetze getroffen werden, bleiben unberührt. (3) Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Kosten, die dem ...
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
G. v. 25.12.2008 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 BKATerrorG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes ... nicht dieses Gesetz die Befugnisse des Bundeskriminalamtes besonders regelt. Die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Gefahr im Sinne dieses ... Eine weitergehende Auskunftspflicht besteht nur für die entsprechend den §§ 17 und 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen und entsprechend den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 des ... besonderen Mitteln nach Absatz 2 erheben über 1. den entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen oder entsprechend den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 des ... Wort einer Person abhören und aufzeichnen, a) die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist, b) bei der konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder ... (4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen ... einer Person überwachen und aufzeichnen, 1. die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist, und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die ... 113a des Telekommunikationsgesetzes) erheben zu 1. den entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des ...
Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 425
Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 417
Artikel 6 BPolBGebGEG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes ... 1 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Kosten, die dem Zollkriminalamt ... 2 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Die §§ 17 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Kosten, die den ... Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Kosten, die den ... und Verwahrung entstehen, sind vom Verantwortlichen zu tragen; die §§ 17 und 18 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner. Die Kosten können im ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBundeskriminalamtgesetz (BKAG)
G. v. 07.07.1997 BGBl. I S. 1650; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
§ 20a BKAG Allgemeine Befugnisse (vom 01.01.2009) ... nicht dieses Gesetz die Befugnisse des Bundeskriminalamtes besonders regelt. Die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Gefahr im Sinne dieses ...
§ 20c BKAG Befragung und Auskunftspflicht (vom 01.01.2009) ... Eine weitergehende Auskunftspflicht besteht nur für die entsprechend den §§ 17 und 18 des Bundespolizeigesetzes Verantwortlichen und entsprechend den Voraussetzungen des § 20 Abs. ...
§ 20l BKAG Überwachung der Telekommunikation *) (vom 20.04.2016) ... einer Person überwachen und aufzeichnen, 1. die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist, und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ...
§ 21 BKAG Allgemeine Befugnisse (vom 01.01.2009) ... Gefährdungen für die zu schützende Person ausgehen können. Die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Wenn Tatsachen die Annahme ...
§ 26 BKAG Befugnisse ... § 21 Abs. 2 bis 7, die §§ 22 bis 25 dieses Gesetzes sowie die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (2) Von Maßnahmen des ...
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 26 ZFdG Allgemeine Befugnisse (vom 01.10.2019) ... Strafverfahren im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung. Die §§ 17 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Kosten, die den ... Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Kosten, die den ...
§ 32b ZFdG Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung (vom 01.10.2019) ... und Verwahrung entstehen, sind vom Verantwortlichen zu tragen; die §§ 17 und 18 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner. Die ...
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