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I. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
I.
- 1.
- Das bisherige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das bisherige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung werden zu einem neuen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zusammengelegt.
- 2.
- Dazu werden ihm aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) Ziffer V, übertragen die Zuständigkeiten für:
- a)
- den Jahreswirtschaftsbericht, den Konjunkturrat für die öffentliche Hand, die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute und den Sachverständigenrat für die Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung;
- b)
- gesamtwirtschaftliche Analysen und Projektionen, Wirtschaftsstatistik;
- c)
- institutionelle Fragen der OECD aus dem Bereich Außenwirtschaftspolitik (ohne Haushalt der OECD).
- 3.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erhält die Zuständigkeiten des bisherigen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, soweit nicht unter Ziffer II Abweichendes geregelt ist. Insbesondere erhält es die Federführung für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und für in diesem Rahmen geschaffene neue Leistungen.
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