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V. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
V.
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.
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